Kostenlos · Unverbindlich

Wir wissen, was Ihre Gemeinde fordert. Wir teilen es Ihnen schriftlich mit.

Die rechtliche Information dieser Seite wird auf Spanisch wiedergegeben, dem offiziellen Quelltext, um den rechtlichen Sinn nicht zu verändern. Schreiben Sie uns, wenn Sie Unterstützung in Ihrer Sprache benötigen.

Wir kommen in Ihr Lokal, messen nach und übergeben Ihnen einen Bericht darüber, was die Verordnung Ihrer Gemeinde fordert, was erfüllt wird und was nicht. Jede Aussage wird mit dem entsprechenden Artikel belegt. Der Besuch ist kostenlos. Das Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden.

Auditierung anfordern

Warum dies kein Verkaufsgespräch mit einer Broschüre ist

Die Pflicht zur Installation eines Schallbegrenzers ist in den sechs Gemeinden der Pityusen nicht dieselbe: Jede Gemeinde aktiviert sie aus unterschiedlichen Gründen. Bevor wir Ihnen etwas verkaufen, müssen wir genau wissen, was für Sie gilt. Vorschriften nach Gemeinde ansehen →

El limitador debe instalarlo una empresa autorizada por el fabricante

Si no lo instala y calibra una empresa autorizada por el fabricante del equipo, no acredita cumplimiento aunque el aparato sea correcto. DecibelSea es instalador autorizado de Ecudap.

Santa Eulària, art. 23.3 ↗

El limitador NO sustituye al aislamiento

Muchos locales creen que poniendo el aparato ya cumplen. No cumplen. Son dos obligaciones distintas y acumulativas, y el estudio acústico es lo que destapa la segunda.

Santa Eulària, art. 24.8 ↗

El limitador graba, y el ayuntamiento puede extraer el histórico cuando quiera

El titular de la actividad es el responsable de su correcto funcionamiento. La ley le obliga a instalar un dispositivo que le registra en contra. La pregunta es quién lee ese registro primero.

Santa Eulària, arts. 23.1.j · 22.3 ↗

Was der Besuch beinhaltet

  1. Wir stufen Ihre Tätigkeit ein gemäß der Verordnung Ihrer Gemeinde und Ihrer Lizenzart.
  2. Wir messen mit einem Schallpegelmesser der Klasse 1 – dem einzigen, der bei einem Verfahren gültige Messungen liefert.
  3. Wir überprüfen den Schallbegrenzer, falls vorhanden: Zulassung, Plombe, Kalibrierung und telemetrische Übertragung.
  4. Wir prüfen die Schalldämmung: Doppeltüren, Belüftung, Öffnungen und den tatsächlichen Emissionspegel.
  5. Wir übergeben Ihnen den schriftlichen Bericht mit den zitierten und mit dem BOIB verlinkten Artikeln.

Die Installation und Zertifizierung erfolgt durch DecibelSea. Die anschließende kontinuierliche Überwachung erfolgt durch MiIA: Sie liest das Protokoll des Schallbegrenzers aus und warnt Sie, bevor es die Gemeinde tut.

Der Besuch ist kostenlos. Das Bußgeldverfahren nicht.

Die beiden Zahlen auf den Tisch zu legen, kostet nur einen Anruf. Fordern Sie die Auditierung an und entscheiden Sie selbst mit den vorliegenden Informationen.

Technische Referenzdokumentation. Keine Rechtsberatung. Gleichen Sie die Angaben immer mit dem aktuell gültigen offiziellen Text im BOIB und mit der zuständigen Gemeinde ab.