Der Begrenzer ist das Eintrittsticket. Die Isolierung ist das große Ticket.
Viele Lokalbetreiber glauben, dass sie mit der Installation des Geräts bereits alle Auflagen erfüllen. Das tun sie nicht. Die Verordnung fordert neben dem Begrenzer eine Mindestisolierung, die erst durch die akustische Untersuchung aufgedeckt wird. Und bei dieser Isolierung entscheidet sich wirklich, ob das Lokal betrieben werden darf.
Die Klausel, die man lesen muss
"Die Installation eines akustischen Pegelbegrenzers mit Registrierfunktion ersetzt in keinem Fall die Mindestisolierung, die das Lokal aufweisen muss."
Santa Eulària, Art. 24.8 ↗Dieselbe Klausel findet sich in Sant Josep (Art. 24.6) und auf Formentera (Art. 42.8 und 43.8). Das ist keine Interpretation, sondern der Gesetzestext. Die akustische Untersuchung misst, ob Ihr Lokal die geforderte Isolierung einhält und welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, falls dies nicht der Fall ist. Akustische Untersuchung ansehen →
Was wir tun
Doppeltür und Fassade
Schleuse mit Doppeltür und automatischem Türschließer, die auch bei ein- und ausgehendem Publikum isoliert. Fassadenbehandlung gegen Verkehrslärm.
Kontrollierte Lüftung
Luftaustausch gemäß RITE-Vorschriften bei geschlossenen Fenstern und Öffnungen, damit das Lokal atmet, ohne dass Schall nach außen dringt.
Schwingungsdämpfer
Sockel und elastische Elemente an Geräten, Maschinen und Kanälen, um keine Vibrationen auf angrenzende Wohnungen zu übertragen.
All dies ergibt sich aus der akustischen Untersuchung: Wir erstellen keine Angebote ins Blaue hinein. Zuerst messen wir, danach sagen wir Ihnen genau, was fehlt und wie viel die Behebung kostet.
Erst messen, dann anbieten
Die Auditierung ist kostenlos. Sie zeigt Ihnen, ob Ihr Problem ein Begrenzer für 400 € oder eine bauliche Isolierungsmaßnahme ist. Besser vorher wissen als erst bei der Inspektion.
Technische Referenzdokumentation. Keine Rechtsberatung.