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Sant Joan de Labritja

Ordenanza reguladora del ruido y las vibraciones

BOIB núm. 131, 21/09/2013 ↗
Nota de verificación

Hier gibt es keine Übergangsfrist, die Sie schützt: Die Verordnung ist seit 2013 in Kraft und die zwölfmonatige Anpassungsfrist lief 2014 ab. Wenn Ihr Lokal vom Typ 2 oder Typ 3 ist und über keinen registrierenden Begrenzer verfügt, verstoßen Sie seit mehr als zehn Jahren gegen die Bestimmungen.

Was die Pflicht hier auslöst

Dauerhafte Aktivitäten des TYPS 2 (Innen-Immissionspegel von 75 bis 84 dB(A): Tonwiedergabe- oder -verstärkungsanlagen oder mit Musik) und des TYPS 3 (von 85 bis 100 dB(A): öffentliche Vorführungen, Freizeitaktivitäten und öffentliche Einrichtungen mit Musik). Beide sind verpflichtet, einen schallpegelbegrenzenden Registrierer zu installieren (arts. 42.6 y 43.6). Die Gemeinde kann dies zudem von jeder anderen Aktivität verlangen (art. 41.3).

Was Sie wissen müssen

  • Art. 40 — Die Einstufung erfolgt nach dem INNEN-IMMISSIONSPEGEL, nicht nach der Lizenzart: Typ 2 von 75 bis 84 dB(A), Typ 3 von 85 bis 100 dB(A).
  • Arts. 42.8 y 43.8 — Der Begrenzer ersetzt in keinem Fall die Mindestschalldämmung des Betriebs.
  • Art. 44 — Merkmale des Begrenzers: derselbe Artikelwortlaut wie in Formentera und Sant Antoni. Versiegelung, Unterbrechung der Wiedergabe bei Trennung und kommunaler Zugriff auf die Aufzeichnungen.
  • Art. 53 — Es gilt die Sanktionsregelung des Titels V der Ley 1/2007, und es können EINSTWEILIGE MASSNAHMEN gemäß art. 123 der Ley 16/2006 ergriffen werden.
  • Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung (21/09/2013) in Kraft. Die Frist von zwölf Monaten lief 2014 ab.
  • Bauzeiten: 9:00–18:00 an Werktagen; 10:00–18:00 an Samstagen. Zusätzliche Einschränkungen vom 1. Mai bis 15. Oktober.

Anpassungsfrist

Die Disposición transitoria única gewährte eine Frist von zwölf Monaten zur Anpassung, verlängerbar durch Beschluss der Alcaldía nach vorheriger Genehmigung eines Maßnahmenplans zur Minimierung der Lärmauswirkungen. Die Verordnung ist seit 2013 in Kraft: Die Übergangsfrist ist bereits abgelaufen.

Was der Begrenzer erfüllen muss

  1. Als Frequenzlimitierer in 1/3-Oktave und als Schallaufzeichnungseinheit funktionieren.
  2. Programmierbare Grenzwerte für Eintrittspegel ermöglichen und eine Anzeige zur Anzeige dieser Werte bereitstellen.
  3. Externes, mit dem Gerät kalibriertes Mikrofon, das Manipulationen erkennen und mit einem Kalibrierungssystem überprüfbar ist.
  4. Protokoll mit Datum und Uhrzeit der letzten Programmierungen speichern.
  5. Auf einem stabilen Speichermedium mindestens einen Monat die Schallpegel und Manipulationen speichern, mit programmierbarer Periodizität zwischen 5 und 15 Minuten.
  6. In interner Speicher die Manipulationen des Musikgeräts und des Limiters speichern.
  7. Andere parallel betriebene Schallquellen erkennen.
  8. Verfügen über ein Verschlussystem für Anschlüsse und Mikrofon.
  9. Die Wiedergabe verhindern, falls der Limiter von der Stromversorgung oder dem Sensor getrennt wird.
  10. Den zuständigen städtischen Dienststellen den Zugriff auf die Datenspeicherung ermöglichen.
  11. Die telematische Übertragung der Daten ermöglichen.
  12. Externes, beleuchtetes Anzeigegerät mit dem momentanen Schallpegel in dB(A).

Das Gerät muss typgenehmigt sein und die Installation und Kalibrierung muss von einem vom Hersteller autorisierten Unternehmen durchgeführt werden. DecibelSea ist ein autorisierter Installateur von Ecudap. Zur Produktpalette →

Höchstgrenzen dieser Verordnung

84 dB(A) Typ 2 · Obergrenze des Begrenzers
100 dB(A) Typ 3 · Obergrenze des Begrenzers

Die tatsächliche Einstellung Ihres Begrenzers wird nicht durch diese Höchstwerte festgelegt, sondern durch die tatsächliche Schalldämmung Ihres Lokals, die durch die Schallstudie gemessen wird. Dies sind die Höchstwerte, die die Verordnung in keinem Fall überschreiten lässt.

Sanktionsregelung

Esta ficha no tiene cuantías municipales verificadas. Se muestra la escala general de la Ley 1/2007 de las Illes Balears.

SchweregradBußgeldNebenmaßnahme
Leve Bis zu 600 € Aussetzung der Betriebserlaubnis für einen Zeitraum von weniger als einem Monat.
Grave De 601 € a 12.000 € Aussetzung der Genehmigung von 1 Monat bis zu 1 Jahr. Vorübergehende Schließung von bis zu 2 Jahren.
Sehr schwerwiegend De 12.001 € a 300.000 € Widerruf der Genehmigung (1 bis 5 Jahre). Endgültige Schließung, vollständig oder teilweise.

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Technische Referenzdokumentation. Stellt keine Rechtsberatung dar. Gleichen Sie diese stets mit dem aktuellen offiziellen Text im BOIB und mit der zuständigen Gemeinde ab.